đ Grundsteuer â Pflicht zur Anzeige von Ănderungen am Grundbesitz
Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde fĂŒr jedes GrundstĂŒck sowie fĂŒr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage fĂŒr die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.
âïž Wichtig:
Ăndert sich nach dem 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, sind EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer gesetzlich verpflichtet, diese Ănderungen eigenstĂ€ndig beim Finanzamt anzuzeigen.
Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.
âčïž In ihrem Flyer informiert das Bayerische Landesamt fĂŒr Steuern ausfĂŒhrlich ĂŒber die Meldepflicht.
âĄïž Weitere Informationen sowie den Flyer finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.karlskron.de/aktuelles/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz-2/
Schönen Dienstag
Janine Veit
Assistenz BĂŒrgermeister und GeschĂ€ftsleitung
Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde fĂŒr jedes GrundstĂŒck sowie fĂŒr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage fĂŒr die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.
âïž Wichtig:
Ăndert sich nach dem 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, sind EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer gesetzlich verpflichtet, diese Ănderungen eigenstĂ€ndig beim Finanzamt anzuzeigen.
Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.
âčïž In ihrem Flyer informiert das Bayerische Landesamt fĂŒr Steuern ausfĂŒhrlich ĂŒber die Meldepflicht.
âĄïž Weitere Informationen sowie den Flyer finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.karlskron.de/aktuelles/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz-2/
Schönen Dienstag
Janine Veit
Assistenz BĂŒrgermeister und GeschĂ€ftsleitung
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