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📌 Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz - Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde fĂŒr jedes Grundst...
Gemeinde Karlskron - Infokanal
20.01.2026, 12:43
📌 Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde fĂŒr jedes GrundstĂŒck sowie fĂŒr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage fĂŒr die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.

❗ Wichtig:
Ändert sich nach dem 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, sind EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer gesetzlich verpflichtet, diese Änderungen eigenstĂ€ndig beim Finanzamt anzuzeigen.
Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.

â„č In ihrem Flyer informiert das Bayerische Landesamt fĂŒr Steuern ausfĂŒhrlich ĂŒber die Meldepflicht.

âžĄïž Weitere Informationen sowie den Flyer finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.karlskron.de/aktuelles/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz-2/

Schönen Dienstag
Janine Veit
Assistenz BĂŒrgermeister und GeschĂ€ftsleitung


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