In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Ratten und Mäuse im Gemeindegebiet gemeldet. Auch auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof werden derzeit Maßnahmen zur Eindämmung durchgeführt.
Da Nager Krankheiten übertragen können, gelten sie als Gesundheitsschädlinge. Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Keine Speisereste über Toilette oder Ausguss entsorgen.
- Komposthaufen sauber halten, kein gekochtes Essen darauf werfen.
- Erdlöcher im Garten beobachten und mögliche Nistplätze beseitigen.
- Müllsäcke und Tonnen immer geschlossen halten und erst am Abholtag bereitstellen.
- Tierfutter stets verschlossen lagern.
- Keine Tauben oder Enten füttern – das zieht Nager an.
- Tierstallungen sauber halten.
- Türen und Kellerfenster geschlossen bzw. vergittert halten.
⚠️ Wichtiger Hinweis zu Mäuseködern:
Bitte gehen Sie mit ausgelegten Ködern äußerst vorsichtig um. Vergiftete Köder können auch von Haustieren oder Wildtieren aufgenommen werden. Ebenso besteht die Gefahr, dass Katzen oder Hunde vergiftete Mäuse fressen und dadurch selbst schwer erkranken oder verenden. Köder daher immer nur in gesicherten Boxen und außer Reichweite anderer Tiere auslegen.
Diese Maßnahmen helfen, Nagerbefall zu vermeiden und die Ausbreitung zu reduzieren.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, bei Auftreten von Nagerbefall geeignete Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen bzw. Fachfirmen zu beauftragen. Gemeindliche Schädlingsbekämpfer gibt es nicht.
Bitte beachten: Rodentizide der zweiten Generation dürfen nur mit Sachkundenachweis angewendet werden (§15c GefStoffV).
Bei Fragen erreichen Sie das Ordnungsamt der VG-Zellingen unter 09364/8072‑37.
Markt Thüngen
