Wie bereits im November informiert, wurde die Änderung der Fälligkeit der Friedhofsunterhaltsgebühren beschlossen.
Bisher wurden die Friedhofsunterhaltungsgebühren für Grabstätten jährlich zum 15.08. fällig.
Durch den Gemeinderat wurde festgesetzt, für bestehende Gräber auf eine einmalige Zahlung der Unterhaltsgebühren umzustellen, d.h. für die restliche Ruhefrist bzw. Laufzeit werden die Unterhaltungsgebühren einmalig fällig.
Die bisherige jährliche Zahlung entfällt somit künftig.
Beispiel: Familiengrab
restliche Ruhefrist 8 Jahre
Friedhofsunterhaltungsgebühr 16 €/Jahr
=8 x 16 € = 128 € (Zahlbetrag)
Die Abrechnungen der fälligen Friedhofsunterhaltungsgebühren werden ab sofort erfolgen.
