In der Sitzung am 10. März 2026 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.
Bauantrag: Erweiterung der bestehenden Mehrzweckhalle durch Dach-Verlängerung auf der Fl. Nr. 608, Gemarkung Mönchsroth
Der Bauherr plant die Erweiterung der bestehenden Mehrzweckhalle durch eine Dach-Verlängerung. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss daher nach § 35 BauGB beurteilt werden. Diese Beurteilung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit erfolgt durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ansbach.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag: Anbau einer Wohneinheit an das vorhandene Wohnhaus und Dachgaubenerweiterung in Am Hofbuck 4 in Mönchsroth
Die Bauherren planen den Anbau einer Wohneinheit an das vorhandene Wohnhaus und eine Dachgaubenerweiterung. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schmidfeld“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es ist eine Befreiung hinsichtlich Gestaltung der Dachform und Dacheindeckung erforderlich. Des Weiteren ist eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen erforderlichen.
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zu. Der Anbau darf die Baugrenze mit der nordwestlichen Gebäudeecke überschreiten. Das Dach darf als Flachdach ausgeführt und bekiest werden. Der Gemeinderat spricht als deutliche Empfehlung aus, dass Flachdach zu begrünen anstatt zu bekiesen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Kommunale Wärmeplanung
Im Rahmen der politisch gesteuerten und festgesetzten Energiewende soll in Bayern bis 2040 die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene auf erneuerbare Energien umgestellt sein. Ein Baustein in diesem Prozess ist die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Demnach sind in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner die Kommunalen Wärmeplanungen bis spätestens 30.06.2028 zu erstellen.
In Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner können die Länder vereinfachte Verfahren vorsehen. Dies hat Bayern entsprechend übernommen, so dass die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Mönchsroth in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann.
Bestandteile der Wärmeplanung nach dem Gesetz sind:
· Eignungsprüfung
· Bestandsanalyse (z.B. Erfassung aktueller Wärmeverbrauch und absehbarer Bedarf)
· Potenzialanalyse (z.B. Erfassung möglicher Wärmequellen und Wärmespeicher; Eignung eines Wärmenetzes; Ausbau anderer Netze; Einsparung Energie)
· Zielszenarioentwicklung (Entwicklung der Wärmeversorgung der Kommune in der Zukunft)
· Umsetzungsstrategie (Erarbeitung von konkreten Maßnahmen)
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erhalten die Gemeinden pauschale Förderbeiträge. Für Gemeinden bis zu 2.500 Einwohner beträgt der Pauschalbetrag 34.800 €.
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wurden mehrere Angebote eingeholt. Alle Anbieter führen die Erstellung im Rahmen der Konnexitätsmittel (Fördermittel) aus, so dass der Gemeinde hier keine Kosten entstehen.
Der Gemeinderat hat in nicht-öffentlicher Sitzung die Vergabe in Höhe von 26.001,50 € beschlossen.
Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:
· Die kommenden Termine für den Gemeinderat sind wie folgt:
o Sondersitzung Haushalt 2026 voraussichtlich am Dienstag, den 28.04.2026
o letzte Gemeinderatssitzung im alten Gremium am Dienstag, den 14.04.2026
o konstituierende Gemeinderatssitzung im neuen Gremium voraussichtlich am Dienstag, den 05.05.2026
o konstituierende Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten voraussichtlich am Dienstag, den 12.05.2026
· Der Versand der Herstellungsbeiträge für den Neubau Kläranlage erfolgt in Teilabschnitten nach Straßen.
· Im Projektaufruf zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten war die Projektauswahl für Februar angekündigt. Das Programm ist mit einer beantragten Fördersumme von 7,5 Milliarden Euro in über 3.600 Anträgen sehr stark überzeichnet. Aus diesem Grund findet die Auswahl erst nach Ostern statt.
· Die Ausschreibung für den Parkplatz in der Sägweiherstraße musste auf Grund von Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes nochmals überarbeitet werden und befindet sich aktuell bei den Firmen zur Angebotsabgabe. Die ursprünglich geplante Versickerung ist auf Grund der Verordnung zum Wasserschutzgebiet nicht möglich. Der Parkplatz wird nun im südlichen Bereich angehoben, um dann nach Norden in den Kanal entwässert zu werden.
· Die Tektur betreffend der Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune in 4 Wohnungen in der Gardestraße 10a in Mönchsroth wurde abgelehnt. Der Bauherr muss die Barrierefreiheit im Erdgeschoss umsetzen.
· Die Größe der Zisternen im neuen Baugebiet beträgt insgesamt 18,7 m3. Davon entfallen 10,9 m3 auf das Nutzvolumen und 7,8 m3 auf das Rückhaltevolumen.
· Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 werden vorgestellt.