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Illegale Entsorgung von Grünschnitt verboten
Markt Leuchtenberg
10.06.2025, 14:42

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

immer häufiger werden wir durch Hinweise aus der Bürgerschaft und durch unsere Bauhof-Mitarbeiter auf illegal deponierte Haufen von Hecken- oder Rasenschnitt sowie sonstigen Grünabfällen aus Gärten und Grundstücken aufmerksam gemacht.

 

Die Verwaltung des Marktes Leuchtenberg weist eindrücklich darauf hin, dass das illegale Entsorgen von pflanzlichen Abfällen strafbar ist und mit Bußgeldern belegt werden kann.

 

Bürgerinnen und Bürger des Gemeindegebiets Leuchtenberg können ihre Grüngutabfälle an den folgenden Standorten entsorgen:

 

– Bauhof Leuchtenberg

 

– Kläranlage Michldorf

 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die über eine Eigenkompostierung und/oder über eine angemeldete Biotonne verfügen, dürfen jedoch lediglich holzigen Astschnitt an den Sammelstellen einwerfen. Dies wird vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab stichprobenartig überprüft und kann bei Verstößen ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden.

 

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!


Beschreibung

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