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Information aus dem Landratsamt Freising - Führerscheinstelle
Gemeinde Wolfersdorf
04.09.2025, 17:49
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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Führerscheinstelle.

Führerscheinstelle - Landkreis Freising


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Wolfersdorf. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Kanzlei Wolfersdorf Hauptstraße 41 85395 Wolfersdorf