Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.09.2026 beschlossen, Teile des ehemaligen öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl. Nr. 981/2 und ehemalige Fl. Nr. 981, jeweils Gemarkung Hemau einzuziehen.
Der einzuziehende Bereich der Fl. Nr. 981/2 Gem. Hemau verläuft von der NW-Ecke der Fl. Nr. 977/3 Gem. Hemau bis zur NO-Ecke der Fl. Nr. 976/22 Gem. Hemau auf einer Länge von ca. 118 m. Die Einziehung des Teilbereiches der Fl. Nr. 981/2 Gem. Hemau erfolgt, da die Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit seit der Erweiterung des Baugebietes „Gewerbering Ost“ nicht mehr gegeben war. Es handelt sich bereits seit vielen Jahren um Brachflächen im Gewerbegebiet.
Der einzuziehende Bereich der ehem. Fl. Nr. 981 Gem. Hemau verlief von der Fl. Nr. 989/9 Gem. Hemau bis zum östlichen Ende der vormaligen Fl. Nr. 1038 Gem. Hemau. Die Einziehung des Weges erfolgt, da der Weg im betroffenen Bereich bereits seit vielen Jahren in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Mittlerweile ist der Weg durch das Bauge-biet „Gewerbepark II“ überbaut.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hemau, Propsteigaßl 2, Zi.Nr. 21, 93155 Hemau bis Freitag, 29.01.2027 erhoben werden. Die Verfügung über die Einziehungen ist frühestens drei Monate nach Wirksamwerden dieser Bekanntmachung zulässig.
