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Rückschnitt von Bäumen/Hecken/Sträuchern ❗
Gemeinde Wörth a.d.Isar
17.11.2025, 12:03

Die Gemeinde erinnert an die geltenden Regelungen zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern (gemäß Bundesnaturschutzgesetz). Insbesondere dort, wo Gehölze in öffentliche Verkehrsflächen – wie Straßen, Geh- oder Radwege – hineinragen, kann dies zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen. Verkehrsschilder und Straßenbeleuchtung müssen jederzeit vollständig einsehbar und funktionsfähig sein. Morsche, abgestorbene oder abgebrochene Äste sind ebenfalls eigenverantwortlich zu entfernen, um Gefahren für den öffentlichen Verkehr auszuschließen. Auch wuchernde Pflanzen oder Wurzeln, die Wege oder die Straßenoberfläche beschädigen könnten, sind zurückzuschneiden

 

Rückschnitte während der Vogelschutzzeit 
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September die sogenannte Vogelschutzzeit einzuhalten. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Stärkere Rückschnitte und Fällungen dürfen daher nur außerhalb dieser Zeit – also bis spätestens Ende Februar – erfolgen. Sollten ausnahmsweise Maßnahmen während der Schutzzeit notwendig sein, ist im Vorfeld die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landratsamts Landshut erforderlich!


Wir bitten daher alle Haus- und Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zu kontrollieren und – falls erforderlich – fachgerecht zurückzuschneiden. damit der öffentliche Verkehrsraum und angrenzende Grundstücke nicht eingeschränkt oder gefährdet werden. Durch rechtzeitige und sorgfältige Pflege leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit innerhalb der Gemeinde.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

 


Beschreibung

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