Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch weist auf die Fälligkeit von Steuern bzw. Gebühren hin:
17.11.2025: Grundsteuer 4. Abschlag 2025
17.11.2025: Verbrauchsgebühren 3. Abschlag 2025
17.11.2025: Gewerbesteuer 4. Vorauszahlung 2025
Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem genannten Termin die fälligen Zahlungen zu entrichten um evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch, dass im Falle einer vorherigen Rücklastschrift im Anschluss keine Abbuchungen mehr erfolgen.
Die Formulare für die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie auf unserer Homepage: https://vg-hoechstadt.de/verwaltung/formulare/
