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Mitteilung Zählerstand Gartenwasserzähler / Viehwasserzähler
Markt Gößweinstein
11.12.2025, 17:14

Für die Jahresabrechnung der Kanalgebühren für das Jahr 2025 wird der Zählerstand Ihres Unterzählers/Gartenwasserzählers/Viehwasserzähler benötigt.
Falls die Ablesung dieses Zählers nicht ohnehin schon über den Zweckverband für das Frischwasser vorgenommen wird, teilen Sie bitte selbst bis spätestens 02.01.2026 den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers mit.
Für die Ablesung bitte ein Bild des Zählers, auf dem der aktuelle Zählerstand ersichtlich ist und das Ablesedatum an die folgende E-Mail-Adresse mailen: teufel@goessweinstein.de
Zu spät eingehende Zählerstände können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Teufel: teufel@goessweinstein.de oder telefonisch an: 09242 98016


Beschreibung

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