Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl 2026 statt. Nachfolgend informieren wir Sie ĂŒber wichtige organisatorische Hinweise zur Briefwahl sowie zur DurchfĂŒhrung der Urnenwahl.
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Briefwahl â Ausgabe und Versand der Unterlagen
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Aufgrund einer gesetzlichen Ănderung ist der Versand sowie die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 zulĂ€ssig.
Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen können bereits nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die AushÀndigung oder der Versand der Briefwahlunterlagen ist jedoch vor dem 16.02.2026 nicht möglich.
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Beantragung der Briefwahlunterlagen
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Die Briefwahlunterlagen können auf folgenden Wegen beantragt werden:
·       online ĂŒber das BĂŒrgerserviceportal,
·       per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung,
·       persönlich im BĂŒrgerbĂŒro unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung
·       Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, fĂŒllen Sie die Vollmacht auf der RĂŒckseite der Wahlbenachrichtigung vollstĂ€ndig aus!
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Nach Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen frĂŒhestens ab dem 16.02.2026 ausgegeben bzw. versandt.
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Die Briefwahlunterlagen können bis zum 02.03.2026 um 12 Uhr online beantragt werden, damit die fristgerechte Zustellung per Post gewÀhrleistet werden kann.
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Persönlich können die Unterlagen bis zum 06.03.2026 um 15 Uhr abgeholt werden.
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Urnenwahl â Zusammenlegung von Wahllokalen
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Aufgrund der voraussichtlich geringen Wahlbeteiligung in den Urnenstimmbezirken werden zur Kommunalwahl vier Urnenwahlbezirke eingerichtet. In diesem Zusammenhang werden mehrere bisherige Wahllokale zusammengelegt.
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Die folgenden Wahllokale werden zu gemeinsamen Urnenwahlbezirken zusammengefasst:
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·       Urnenwahlbezirk 1:
o  Hauzenberg und RaĂreuth; Wahllokal: Sportmittelschule Hauzenberg
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·       Urnenwahlbezirk 2:
o  Germannsdorf und Jahrdorf; Wahllokal: Grundschule Germannsdorf
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·       Urnenwahlbezirk 3:
o  Haag und Oberdiendorf; Wahllokal: Grundschule Haag
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·       Urnenwahlbezirk 4:
o  Wotzdorf, Bauzing und OberkĂŒmmering; Wahllokal: Trachtenvereinsheim Wotzdorf
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Das fĂŒr Sie zustĂ€ndige Wahllokal ist Ihrer Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
