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Regionalbudget 2026: Förderaufruf
Gemeinde Aholfing
17.10.2025, 09:11
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Förderaufruf „Regionalbudget 2026“

Bis 23. November 2025 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen, das im Jahr 2026 umgesetzt wird.

Bereits in der ILE Laber-Sitzung im Sommer hat das Lenkungsgremium der ILE Laber sich für eine Beantragung des Regionalbudgets 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern ausgesprochen. In den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 hatte der kommunale Gemeindeschluss Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain diese Fördermöglichkeit nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Dadurch konnten zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unterstützt und zur Umsetzung gebracht werden, was zu einer Aufwertung der Laber-Region geführt hat. Interessierte finden diese Projekte auf der Website der ILE Laber https://ile-laber.de/kleinprojekte/

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 31. Juli 2025 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht der „ILE Laber“ für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 67.500 EUR zur Verfügung. Die Gesamtfördersumme liegt bei 75.000 Euro.

Der Bau eines Sonnwendfeuerplatzes, die Ausstattung eines Gemeindeheimes, die Errichtung eines Kinder- & Jugendkinos, der Neubau einer Zuschauertribüne oder die Restaurierung von Denkmälern & Feldkreuzen… - mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde!

„Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.“ erklärt ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger. „Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht über-steigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.“

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Damit das Regionalbudget in dem Kalenderjahr, für das es bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten. Die wesentlichen Meilensteine sind dabei, die Einreichungsfrist bis 23. November 2025, der Beginn nach Vertragsunterzeichnung im Januar 2026 und die Fertigstellung bis zum 20. September 2026 sowie die Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. aller notwendigen Unterlagen am 01.10.2026.

„Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.“ erklärt ILE Laber-Vorsitzender Herbert Lichtinger weiter.

Alle bis 23. November 2025 bei der Stadt Geiselhöring eingereichten Projektanträge werden im Entscheidungsgremium von Vertretern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Anschließend erfolgt im Dezember 2025 die Zu- oder Absage der Projektförderung durch die ILE Laber. Nach Vertragsunterzeichnung kann mit dem Kleinprojekt begonnen werden.

Die Antragsformulare und weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite der ILE Laber: https://ile-laber.de/regionalbudget/

Fragen dazu beantwortet jede beteiligte Gemeindeverwaltung sowie ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger, info@ile-laber.de

 


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