Aufgrund der aktuell versandten Grundsteuerbescheide verzeichnet die Stadtverwaltung derzeit ein erhöhtes Aufkommen an Rückfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger. Im Fokus steht dabei häufig die Steigerung des zu zahlenden Jahresbetrages. Die Stadt Erbendorf möchte hiermit über die Hintergründe der neuen Berechnungen aufklären.
Anpassung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
Hintergrund der veränderten Beträge ist ein Beschluss des Stadtrates zur Sicherung der städtischen Finanzen. Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B mit Wirkung zum 1. Januar 2026 von bisher 220 v.H. auf 260 v.H. anzuheben.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die finale Höhe der Grundsteuer ist kein willkürlicher Wert, sondern ergibt sich aus einer gesetzlich festgelegten Multiplikation zweier Faktoren:
1. Grundsteuermessbetrag: Dieser Wert wird individuell vom zuständigen Finanzamt ermittelt und der Stadt mitgeteilt.
2. Hebesatz: Dieser Prozentsatz wird, wie oben bereits aufgezeigt, von der Stadt eigenständig festgelegt.
Durch die Erhöhung des Hebesatzes auf 260 v.H. steigt die zu leistende Grundsteuer im Jahr 2026 für die Grundstückseigentümer entsprechend an.
Die Stadt Erbendorf bittet um Verständnis, dass die Anpassung der Hebesätze ein notwendiger Schritt zur Haushaltskonsolidierung ist.
Für Rückfragen zu den Grundlagen der Wertermittlung (Messbetrag) ist weiterhin das jeweilige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Fragen zur Festsetzung des Hebesatzes oder zum Zahlungsmodus beantwortet gerne das städtische Steueramt. Von Fragen bezüglich des erhöhten Grundsteuerbetrages bitten wir abzusehen.
