Im Zeitraum vom 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 können verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen sowie Sondergenehmigungen aufgrund personeller Engpässe nur eingeschränkt bearbeitet werden. Antragsteller werden daher gebeten, ihre Anträge – soweit möglich – bis spätestens 22.04.
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