Die Bodenschätzungsergebnisse der Gemarkung Nr. 2635 Wannbach werden auf Grund eines durchzuführenden Feldvergleichs ab 03.11.2025 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt. Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit […]
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