Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Weitere Informationen dazu können Sie diesem Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern entnehmen. Zusätzliche Informationen finden sie unter www.grundsteuer.bayern.de
