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<span>Öffentliche Bekanntmachung&nbsp;</span><span>zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz</span>
VG Burgebrach
16.09.2025, 02:00
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßige oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

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