In den Gebührensatzungen für die Kläranlagen Breitenbrunn und Kemnathen ist jeweils in § 10 Abs. 2 festgelegt, dass bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 20 m³ im Jahr als nachgewiesen gilt. Die nachgewiesene Wassermenge wird vom Frischwasserverbrauch abgezogen, Erreicht wird dadurch eine Minderung der Abwassergebühren.
Für das Abrechnungsjahr 2024 hat der Markt Breitenbrunn den vom Vorjahr ermittelten Viehbestand übernommen und die entsprechenden Daten zugrunde gelegt.
Nachdem der damals ermittelte Viehbestand nicht mehr aktuell sein dürfte, wird für das Abrechnungsjahr 2025 eine Neuerfassung vorgenommen. Aus diesem Grund wird in den nächsten Tagen jedem landwirtschaftlichen Betrieb mit Großviehhaltung ein Formular zur Viehbestands-Erfassung zugestellt.
Die ausgefüllten Formblätter sind bis spätestens Freitag, den 05.12.2025 beim Markt Breitenbrunn einzureichen.
Sollte ein Betrieb keinen Vordruck erhalten haben, so kann dieser beim Markt Breitenbrunn, Frau Paulus (09495/9403-13), angefordert werden.
