Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt und die erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 36 „Solarpark Erlbach“ wurde in der Sitzung vom 21.07.2026 gebilligt.
Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich:
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Hierzu werden sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt. Die Planung betrifft ausschließlich den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 36 „Solarpark Erlbach“. Die parallel geführte Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Das Plangebiet liegt bei Erlbach, westlich von Rennertshofen und nordwestlich von Bertoldsheim. Der Geltungsbereich besteht aus drei Teilbereichen und umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 58 (Teilfläche), 99, 114, 115 und 116 der Gemarkung Erlbach. Die Gesamtfläche beträgt ca. 19,98 ha. Zusätzlich sind externe CEF-Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 278, 278/1 und 279 der Gemarkung Bertoldsheim vorgesehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem veröffentlichten Planentwurf.
Anlass und wesentliche Änderungen des erneuten Entwurfs:
Die erneute Veröffentlichung erfolgt, weil der Entwurf nach der bisherigen Beteiligung geändert und ergänzt wurde. Stellungnahmen können insbesondere zu den Änderungen und Ergänzungen sowie zu deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Wesentliche Änderungen und Ergänzungen sind insbesondere:
- Überarbeitung und Konkretisierung der naturschutzfachlichen Pflegevorgaben innerhalb der Photovoltaikanlage, insbesondere Mahdtechnik ohne Aufbereiter, Mindestbodenabstand von 10 cm, Abfuhr des Mähguts, Mahdzeitpunkte, Altgrasstreifen sowie Ausschluss von Düngemitteln und Pestiziden;
- Ergänzung und Konkretisierung der Pflegevorgaben für Saumstrukturen und Heckenpflanzungen sowie Berücksichtigung einschlägiger Pflanz- und Pflegenormen;
- Änderung und räumliche Konkretisierung der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) auf Fl.-Nrn. 278, 278/1 und 279 Gemarkung Bertoldsheim;
- Ergänzung von Vorgaben zur Umweltbaubegleitung;
- Ergänzung brandschutzbezogener Hinweise, insbesondere Kennzeichnung der Erreichbarkeit des Energieversorgungsunternehmens, Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr und Erstellung eines Feuerwehrplans;
- weitere redaktionelle und klarstellende Anpassungen der Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung und des Umweltberichts.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 36 „Solarpark Erlbach“ in der Fassung vom 24.02.2026, der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 24.02.2026 sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.02.2026 werden zusammen mit den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 10.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026
im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html
Darüber hinaus liegen die in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus, Anschrift: Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen) können ebenfalls im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen dort während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: bauleitplanung@neidl.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich an den Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt Rennertshofen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare umweltbezogene Informationen:
Es sind umweltbezogene Informationen im Umweltbericht, in den Planunterlagen und in umweltrelevanten Stellungnahmen verfügbar. Sie betreffen insbesondere folgende Themen:
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Schutzgut / Themenblock |
Art der verfügbaren Information |
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Mensch / Gesundheit |
Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsnutzungen; mögliche Sichtbeziehungen; Bau- und Betriebsgeräusche; Anforderungen der TA Lärm; zeitweise Staub- und Lärmentwicklung in der Bauphase. |
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Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
Bestand intensiv genutzter Ackerflächen; Biotope und Schutzgebiete im Umfeld; artenschutzrechtliche Prüfung; Feldvögel; Vermeidungsmaßnahmen; CEF-Maßnahmen; Entwicklung von Extensivgrünland, Säumen und Hecken; Mahd, Beweidung, Altgrasstreifen, Saat- und Pflanzgut; Umweltbaubegleitung und Monitoring. |
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Boden und Fläche |
Bodentypen und Bodenfunktionen; landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit und Flächeninanspruchnahme; Bodenverdichtung und Bodenschutz während der Bauphase; geringe Versiegelung durch Ramm- oder Schraubfundamente und Technikgebäude; Rückbau und landwirtschaftliche Folgenutzung. |
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Wasser |
Lage von Teilflächen im Trinkwasserschutzgebiet „Erkundungsgebiet Marxheim“; Befreiung von Verboten der Schutzgebietsverordnung; Grundwasserschutz; breitflächige Versickerung; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anforderungen an Transformatoren, Wartung, Betankung und Reinigung. |
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Klima / Luft |
Kaltluftentstehung und Mikroklima; Staubemissionen während der Bauphase; Beitrag erneuerbarer Energien zum Klimaschutz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen. |
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Landschaft / Erholung |
Landschaftsbild, Blickbeziehungen und Fernwirkung; landschaftliches Vorbehaltsgebiet; teilweise Lage in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal; Herausnahme- und Hereinnahmeverfahren zum Landschaftsschutzgebiet; Eingrünung durch Hecken; Ausschluss dauerhafter Beleuchtung; mögliche Blendwirkungen. |
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Kultur- und Sachgüter |
Bodendenkmäler im Umfeld; denkmalrechtliche Erlaubnispflicht für Bodeneingriffe; Verhalten bei Bodenfunden; mögliche Sachschäden durch angrenzende Waldbestände und Baumfall. |
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Natura 2000 und sonstige Schutzgebiete |
Lage und Entfernung benachbarter FFH- und Vogelschutzgebiete; kartierte Biotope im Umfeld; Bewertung möglicher Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecke. |
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Wechselwirkungen, Vermeidung, Ausgleich und Alternativen |
Wechselwirkungen zwischen Boden, Wasser, Klima sowie Arten und Lebensräumen; Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmen A1 und A2; Standortalternativen und Planungsalternativen; Überwachung der Umweltauswirkungen. |
Umweltbericht:
Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum erneuten Entwurf vom 24.02.2026. Er enthält insbesondere Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands, Prognosen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung, Angaben zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, CEF-Maßnahmen, Planungsalternativen, Monitoring sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung.
Umweltrelevante Stellungnahmen:
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen insbesondere von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 26.05.2025: Raumordnung, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Eingrünung, Landschaftsschutzgebiet und Trinkwasserschutzgebiet;
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Untere Naturschutzbehörde, vom 08.05.2025: Schutzgebiete, Eingrünung, Pflegevorgaben, Ausgleichsmaßnahmen, Bauausführung, Umweltbaubegleitung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen;
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Landkreisentwicklung / Klimamanagement, vom 20.05.2025: Klimaschutz und Berücksichtigung vorangegangener Empfehlungen;
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen, vom 16.05.2025: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Bodengüte, Standortwahl, Rückbau und Folgenutzung, Beweidung, Nachbarflächen, Bodenschutz, Einfriedung sowie angrenzende Waldflächen und Baumfall;
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, vom 26.05.2025, unter Aufrechterhaltung der Stellungnahme vom 24.07.2024: wasserwirtschaftliche Belange;
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 28.05.2025, unter Bezugnahme auf die E-Mail vom 11.02.2025 und die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt: wasserwirtschaftliche Belange und Trinkwasserschutzgebiet;
- Kreisbrandrat des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, vom 06.05.2025: Löschwasserversorgung, Erreichbarkeit im Brandfall, Feuerwehrzugang, Feuerwehrplan und Sicherheitsunterweisung.
Fachgutachten und sonstige umweltbezogene Unterlagen:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben mit Aussagen zu Feldvögeln, Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, soweit Bestandteil der veröffentlichten Verfahrensunterlagen;
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit Darstellung der Modulflächen, Erschließung, Einfriedung, Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Pflegevorgaben;
- Planzeichnung und textliche Festsetzungen mit Regelungen insbesondere zu Bodenschutz, Grundwasserschutz, Landschaftspflege, Artenschutz, Immissionsschutz und Brandschutz.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls veröffentlicht und öffentlich ausgelegt wird.
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