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Hinweis zur Reinigungspflicht: Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Gemeinde Heroldsbach
13.08.2025, 15:58
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Hinweis zur Reinigungspflicht aufgrund der Reinigungs- und Sicherungsverordnung Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe

Wir möchten alle Grundstückseigentümer wieder bitten, die Rinnsteine der Straße sowie die Einlaufschächte zur Straßenentwässerung an ihrem jeweiligen Grundstück zu säubern und von Gras und Unkraut freizuhalten. Auch der Eimer des Schmutzfängers ist bei Bedarf zu säubern.

Gemäß § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Heroldsbach vom 17.06.2021 sind die Eigentümer entlang der Ortsstraßen sowie der Kreisstraßen (FO 3 und 13) verpflichtet, die Reinigungsflächen

a) bei Bedarf, regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu kehren,
b) von Gras und Unkraut zu befreien und
c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.

Dies dient nicht nur der Verschönerung des Ortsbildes, sondern auch als Schutz vor starken Regengüssen. Nur so kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.

Falls der Schmutzfänger in den Einlaufkästen beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist, geben Sie uns bitte Bescheid, wir tauschen diesen dann aus bzw. ersetzen ihn.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.

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