Der Zweckverband zur Wasserversorgung erinnert alle Abnehmer daran, dass am 15.11.2026 der 3. Abschlag der Wassergebühren fällig ist. Abnehmer, welche nicht am automatischen Einzugsverfahren teilnehmen, bitten wir den fälligen Abschlag auf ein Konto des Zweckverbandes einzuzahlen.
