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Information zu Pool-Befüllungen
Markt Nennslingen
23.04.2026, 12:19
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Auf Grund des allgemeinen Gebotes zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und im speziellen mit Tiefengrundwasser (https://www.landkreis-wug.de/umwelt/wasserrecht-und-bodenschutz/wasserentnahme/)  hat der Zweckverband Burgsalacher Juragruppenwasserversorgung in der Verbandssitzung vom 20.04.2026 einstimmig beschlossen, dass der Zweckverband die Befüllung von Pools oder Ähnlichem nicht weiter aktiv unterstützt.

Deshalb werden ab sofort keine Pool-Befüllungen über Standrohrzähler des Zweckverbandes durchgeführt.

Auch die Feuerwehren werden durch die jeweilig zuständige Gemeinde angewiesen, für derartige Zwecke keine Standrohre, Schläuche oder sonstiges Material zur Verfügung zu stellen.


Beschreibung

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