Infos zur Kommunalwahl 2025
Am 14. September 2025 wird in Nordrhein-Westfalen gewählt: Die Räte in den Städten und Gemeinden und die Kreistage in den Kreisen, die (Ober-)Bürgermeister/innen und die Landräte/innen sowie die Verbandsversammlungen des Regionalverbands Ruhr (Ruhr) und die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten.
Die Wahl vor Ort findet in allen 427 Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt. Dazu zählen 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise. Von den knapp 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in NRW sind alle Deutschen i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das sind ca. 13,7 Millionen Menschen, darunter ca. 800.000 EU-Ausländer.
Der Fahrplan zur Kommunalwahl =>
Bis spätestens 8. August 2025: Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Ab 16. August 2025: Versand der Wahlbenachrichtigungen
25. bis 29. August 2025: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie Einsprüche
Ab Mitte August: Versand der Briefwahlunterlagen