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Flurneuordnung Riedensheim II - Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Markt Rennertshofen
08.10.2025, 00:00

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern hat die Beteiligten zum 01.11.2025 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).

 

Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern vom 02.10.2025 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung des Marktes Rennertshofen, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, vom 10.10.2025 mit 24.10.2025 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (https://www.ale-oberbayern.bayern.de/075469/index.php/).



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Beschreibung

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