Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen unsere Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit Anlage für die Wahl des Kreistags, welche wir am 22.01.2026 am Landratsamt öffentlich angeschlagen haben. Weiter wird diese im Kreisamtsblatt am 29.01.2026 veröffentlicht.
Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO sind die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl auch von jeder Gemeinde bekannt zu machen. Wir bitten Sie dies zu veranlassen.
Für diese ergänzende gemeindliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl gilt § 98 GLKrWO nicht; die Gemeinde kann die Art der Veröffentlichung frei bestimmen (vgl. Nr. 91 Satz 5 und 6 GLKrWBek; z. B. auch öffentlicher Anschlag).
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hirsch
Kommunalwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Sachgebietsleiter
