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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Markt Rennertshofen
07.05.2026, 00:00

Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird für das Haushaltsjahr 2026 folgende vom Marktgemeinderat am 14.04.2026 erlassene Haushaltssatzung bekannt gemacht:

 

I.

 Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)

für das Haushaltsjahr 2026

 

Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung

 

§ 1 Haushaltsvolumen

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt     in den Einnahmen und Ausgaben mit           13.169.270 €  und

im Vermögenshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit           13.766.450 €  ab.

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus wird in Höhe von 4.816.536 € festgesetzt. In Summe mit den nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2025 (430.908 €) ergibt sich somit eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 5.247.444 €.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 Steuersätze (Hebesätze)

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     320 v. H.

Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (B)               250 v. H.

Gewerbesteuer                                                                                           375 v. H.

 

§ 5 Höchstbetrag Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

 

II.

 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2026, Aktenzeichen 027.1.01.01/26-07081 die erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 nach Artikel 67 und 71 Absatz 2, Artikel 72 sowie Artikel 110 und 117 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erteilt.

 

III.

 

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, insbesondere auch der Haushaltsplan, liegen während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung in Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, Zi.Nr. 2, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit (Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).



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