Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 beschlossen, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1118 in der Gemarkung Aichkirchen einzuziehen.
Die Einziehung des Weges erfolgt, da der Weg für die Allgemeinheit die Verkehrsbedeutung verloren hat. Der Weg ist mittlerweile von den Grundstücken der Antragsteller umschlossen und dient nur noch zur Bewirtschaftung derer Grundstücke.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekanntgemacht.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hemau, Propsteigaßl 2, Zi.Nr. 21, 93155 Hemau innerhalb der Drei-Monats-Frist, die am 30.06.2026 endet, erhoben werden.
Die Verfügung über die Einziehung ist frühestens drei Monate nach Wirksamwerden dieser Bekanntmachung zulässig.
