Auch wenn das Wetter derzeit noch nicht so aussieht, beginnt trotzdem ab dem 01. April die
Hegezeit für Felder und Wiesen.
Der Begriff Hegezeit bzw. die damit verbundene starre Zeitspanne wird heute zwar von
spitzfindigen Juristen in Frage gestellt. Für den Bürger stellt die Hegezeit aber eine einfache
Faustregel für die Tatsache dar, dass in der Zeit des Aufwuchses - und dies ist in unserer
Gegend eben in etwa die Zeit von Anfang April bis Ende September - Grünland grundsätzlich
nicht betreten werden darf.
Insbesondere das Gehen, Fahren, Reiten und Spielen, das Abstellen von Fahrzeugen aller
Art und das unbefugte Weiden- und Auslaufenlassen von Haustieren (wie z.B. Hunden) auf
landwirtschaftlich genutzten Feldern, Äckern, Wiesen und Fluren ist untersagt. Wer gegen
die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße belegt
werden.
Darum: Wenn Sie sich derartigen Ärger ersparen wollen, beachten Sie am besten die
Vorgaben der Hegezeit und betreten Felder und Wiesen erst wieder nach dem 30.
September!
