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Information für Handwerksbetriebe
Gemeinde Allershausen
11.08.2025, 14:32

Information für Handwerksbetriebe

Das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen möchte erneut auf die Möglichkeit hinweisen, dass Handwerksbetriebe einen Handwerkerparkausweis beantragen können. Dieser Ausweis, der bereits seit längerer Zeit zur Verfügung steht, ist eine praktische Erleichterung für alle Betriebe, die im Gemeindegebiet Reparatur- und Montagearbeiten durchführen müssen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass viele Handwerksbetriebe bisher nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Infolgedessen erhalten immer wieder Betriebe Verwarnungen, da sie ohne gültigen Handwerkerparkausweis in Bereichen parken, wo dies nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Das führt nicht nur zu Unannehmlichkeiten, sondern auch zu unnötigen Bußgeldern durch den Kommunalen Zweckverband.

So funktioniert der Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis ermöglicht es Handwerkern, ihre Fahrzeuge für die Dauer von Reparaturen oder Montagearbeiten in Bereichen abzustellen, in denen dies normalerweise nicht gestattet ist. Wichtig zu wissen: Der Ausweis ist ausschließlich für Tätigkeiten im Rahmen von Reparaturen oder Montagen vorgesehen und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen unmittelbarem Umfeld.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises

Um einen Handwerkerparkausweis zu erhalten, müssen zum Antrag folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Eine Kopie der Gewerbeanzeige
  • Eine Kopie der Handwerkskarte
  • Eine Kopie des Fahrzeugbriefs (KFZ-Schein)

Die Genehmigung wird nur für Fahrzeuge erteilt, die im Zusammenhang mit den handwerklichen Tätigkeiten genutzt werden.

Informationen

„Wir möchten unseren Handwerksbetrieben eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, ohne Parkprobleme ihrer Tätigkeit nachzugehen“, so das Ordnungsamt der Gemeinde Allershausen.



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Beschreibung

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