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Öffentliche Parkflächen - Abstellen von Anhängern, Wohnmobilen usw.
Gemeinde Niederaichbach
01.06.2026, 11:28
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Der neu gestaltete Parkplatz an der Eichenstraße wurde in der vergangenen Woche seiner Bestimmung übergeben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Beschilderung hinweisen, dass Dauerparker (Anhänger, Wohnmobile usw.) von einer Nutzung ausgeschlossen sind. Dies gilt auch auf den Parkflächen rund um das Geldautomatenhäuschen und die Poststation hinter dem Rathaus. 

Auf den o.g. Parkflächen sind aktuell mehrere Anhänger usw. abgestellt. Wie erwähnt, ist dies nun per Beschilderung unzulässig. Wir bitten Sie daher: entfernen Sie diese unverzüglich. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger usw. werden in den kommenden Wochen kostenpflichtig entfernt. 

Generell möchte die Gemeinde die öffentlichen Parkflächen für Kurzparker freihalten; diese Parkflächen sind nicht als kostenfreie Stellplätze für Privateigentum vorgesehen. 

 


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Beschreibung

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