Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bezüglich aufkommender Fragen zur Stichwal am 22.03.2026 und dem Wahl-Procedere:
Wahlberechtigte, die für den 08.03.2026 die Briefwahl beantragt und auch das Kreuz auf der Wahlbenachrichtigung für die Briefwahlunterlagen für eine evtl. Stichwahl gesetzt haben, erhalten bzw. haben bereits automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erhalten.
Wahlberechtigte, die am 08.03.2026 die Urnenwahl vorgezogen haben, haben ihre Wahlbenach- und berechtigung bereits bei der Urnenwahl abgegeben bzw. den Wahlhelfern ausgehändigt. Die Vorlage ist bei der Stichwahl am 22.03.2026 nicht nötig. Es genügt, wenn Sie sich entsprechend mit Personal- oder Reisepass ausweisen können. Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis auf Verlangen am Wahltag bei der Urnenwahl den Wahlhelfern vor, sofern Sie diesen persönlich nicht bekannt sind.
Sollten Sie keine Briefwahlunterlagen erhalten habenn, können Sie diese in der Verwaltungsgemeinschat Pürgen zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen und abholen bzw. dort auch direkt Ihre Wahl vornehmen. Sie müssen sich hierzu nicht anmelden.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich oder an die zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltungsgemeinschaft Pürgen. Die üblichen Öffnungszeiten im Rahthaus Pürgen sind von 08.00 - 12.00 Uhr, am Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr.
Heike Schappele
Erste Bürgermeisterin
