Die Bayerische Steuerverwaltung informiert erneut darüber, dass der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt
wurde.
Sollten Steuerpflichtige – aufgrund offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März 2026 – in diesen Tagen ein Mahnschreiben mit bereits entstandenen Säumniszuschlägen erhalten bzw. bereits erhalten haben, dann lesen Sie bitte die erneute Pressemitteilung des Finanzamtes wie Sie weiter vorgehen können. PM des Finanzamtes vom 08.04.2026
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Sollten Steuerpflichtige – aufgrund offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März 2026 – in diesen Tagen ein Mahnschreiben mit bereits entstandenen Säumniszuschlägen erhalten bzw. bereits erhalten haben, dann lesen Sie bitte die erneute Pressemitteilung des Finanzamtes wie Sie weiter vorgehen können. PM des Finanzamtes vom 08.04.2026
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