Die ehemalige Gemeinde Wolfsbach ist aktuell nicht im Gemeinderat vertreten. Art. 60a der Gemeindeordnung (GO) sieht die Möglichkeit der Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortsprechers für Gemeindeteile vor, die am 18.01.1952 noch selbstständige Gemeinden waren und im Gemeinderat nicht vertreten sind.
Der Gemeinderat Niederaichbach hat daher beschlossen, dass für den Ortsteil Wolfsbach eine Ortssprecherin / ein Ortssprecher zu wählen ist. Diese Wahl wird gemäß Art. 60a Abs. 1 GO im Rahmen einer Ortsversammlung durchgeführt.
Die Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers findet statt am
Mittwoch, 10.06.2026 um 18:30 Uhr in Wolfsbach
im Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftsthaus
Bitte beachten Sie, dass das aktive Wahlrecht nur besitzt, wer
- EU-Bürgerin oder -Bürger ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seinen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen seit mindestens 2 Monaten in Wolfsbach hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ist eine Ortsversammlung angesetzt, ist eine Briefwahl nicht möglich. Wählen kann nur, wer perönlich bei der Ortsversammlung anwesend ist.
Zum Nachweis der Wahlberechtigung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Informationen erhalten Sie im Wahlamt bei Frau Huber unter huber@niederaichbach.de
