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Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 8. März 2026 (Kopie 1)
Stadt Ludwigsstadt
31.12.2025, 09:00


21 Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützunglisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 8. März 2026   21 Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 8. März 2026 1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12:00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. 2. Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:   Nr. des Eintragungsraums Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten barrierefrei ja/nein 104 Rathaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, 1. OG, Zi.-Nr. 104, (Bürgerbüro) Mo. bis Fr.       08:00 bis 12:00 Uhr Mo. u. Do.       14:00 bis 17:30 Uhr Die u. Mi.         14:00 bis 16:00 Uhr Do. 15.01.26   14:00 bis 20:00 Uhr Sa. 17.01.26    10:00 bis 12:00 Uhr Ja 3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Stadt eintragen. 4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierig-keiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. 5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen. 09.12.2025 gez. Frank Ziener, Wahlleiter


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