Die Stadt Karlstadt weist aufgrund des anstehenden Jahreswechsels darauf hin, dass die bisher für einen Teil der Bewohner der Altstadt in Karlstadt ausgestellten Bewohner-Parkausweise mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit verlieren.
Dies betrifft auch die erteilten Befahrgenehmigungen für die Fußgängerzone, welche ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ungültig werden.
Die Stadt Karlstadt bittet um rechtzeitige Beantragung der notwendigen Verlängerungen, damit die neuen Bewohner-Parkausweise und / oder Befahrgenehmigungen rechtzeitig aus- und zugestellt werden können.
Die Beantragung kann formlos (per E-Mail: strassenverkehr@karlstadt.de) ab dem 19. Oktober 2026 erfolgen.
Für etwaige Rückfragen stehen Frau Burk (09353 7902-1209) oder Herr Brune (09353 7902-1208) gerne zur Verfügung.
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