Liebe Mitbürger,
in der Gemeindeverwaltung häufen sich die Nachfragen zu Überwachungskamers, die mit großer Wahrscheinlichkeit den öffentlichen Bereich (mit einsehen.
Hier die rechtliche Situation:
Die Überwachung öffentlicher Bereiche wie Straßen durch private Kameras ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Private Videoüberwachung darf sich nur auf das eigene Grundstück oder den privaten Bereich erstrecken. Sobald Kameras den öffentlichen Raum (z. B. Gehwege, Straßen oder Nachbargrundstücke) erfassen, verstößt dies in der Regel gegen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen möglich, etwa wenn ein überwiegendes berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Eine dauerhafte oder gezielte Überwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen ist daher in der Regel unzulässig. Wer dennoch öffentliche Bereiche filmt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bitte richten Sie Ihre Kamera so aus, dass der öffentliche Bereich nicht eingesehen werden kann. Wir mussten leider schon 2 Fälle an das Ordnungsamt weitergeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Peter Sendner, 1. Bgm.
