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Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Gemeinde Forstern
04.02.2026, 12:00
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Am 08.03.2026 finden die allgemeinen Kommunalwahlen statt.

Dabei ist in der Gemeinde Forstern für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, über die Neuverteilung der 16 Sitze im Gemeinderat sowie auf Kreisebene für das Amt des Landrats/der Landrätin und 60 Sitzen im Kreistag abzustimmen.

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger ab 18 Jahren sofern sie seit dem 08.01.2026 den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Forstern haben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 14.02.2026 zugestellt.

Die Gemeinde Forstern ist in 2 Stimmbezirke aufgeteilt. Die Stimmbezirksnummer ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Wahllokale des Stimmbezirks I und II befinden sich in der Kleinen Turnhalle der Schule Forstern. Die Wahllokale sind am 08.03.2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Insgesamt erhalten Sie 4 Stimmzettel: gelber Stimmzettel für die Wahl des/der Bürgermeister/in, grüner Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats, blauer Stimmzettel für die Wahl des/der Landrat/Landrätin, grauer Stimmzettel für die Wahl des Kreistags.

Für die Bürgermeisterwahl und Landratswahl haben Sie jeweils 1 Stimme.

Für die Gemeinderatswahl haben Sie insgesamt 16 Stimmen. Da die Kommunalwahl überwiegend eine Persönlichkeitswahl ist, können Sie die 16 Stimmen quer über den Stimmzettel verteilen. Dabei dürfen Sie einer sich bewerbenden Person entweder 1, oder 2 oder 3 Stimmen geben. Bei mehrfach genannten Personen dürfen nur max. 3 Stimmen je Person vergeben werden. Aber insgesamt darf die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen auf dem Stimmzettel 16 nicht überschreiten.

Das gleiche gilt für die Wahl des Kreistags, hier können Sie jedoch 60 Stimmen vergeben.

Für die Wahl des Bürgermeisteramtes gibt es in der Gemeinde Forstern eine Besonderheit: Da sich nur 1 Kandidat beworben hat, haben Sie die Möglichkeit auf dem Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen Feld einen eigenen Vorschlag für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu machen. Der Stimmzettel wird jedoch ungültig, wenn ein Fantasiename darauf geschrieben wird.

Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums

 

Erteilung von Briefwahlunterlagen:

Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Leider dürfen wir erst ab dem 16.02.2026 mit dem Versand der Briefwahl-unterlagen beginnen, Sie können aber bereits vorher die Unterlagen beantragen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten.

  • QR-Code abgedruckt auf der Wahlbenachrichtigung
  • Online-Antrag im Internet
  •  Übersendung der Wahlbenachrichtigung
  • Persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus.

Die Onlinebeantragung ist ab dem 10.02.2026 freigeschaltet.

Zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen gelten vom 16.02.2026 – 06.03.2026 folgende Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14 Uhr bis 18 Uhr

Freitag 06.03.2026 zusätzlich 8 Uhr bis 15 Uhr

Bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen können Sie auch bereits direkt im Rathaus wählen, dort ist eine Wahlkabine vorbereitet.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auf unserer Homepage.


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Forstern. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben.