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Wilderei durch freilaufende Hunde!
Gemeinde Roden
22.05.2025, 17:27

Die Jäger der Rodener Jagdreviere haben leider in den vergangenen Tagen ein vermutlich durch einen Hund gehetztes / gerissenes Reh gefunden. 

Erst heute musste ein aufgefundener, von Bissspuren übersäter Fuchs von seinen Schmerzen durch den Jäger erlöst werden.

In den Außenbereichen dürfen Hunde grundsätzlich unangeleint - in Ruf- und Sichtweite! - in der Nähe der Begleitperson umherlaufen. Somit wird ihrem natürlichen Bewegungsdrang Rechnung getragen. Der Hundeführer muss allerdings ständig gewährleisten, dass er seine Aufsichtspflicht erfüllen kann! Wenn sich Personen oder Tiere nähern, sind Hunde rechtzeitig anzuleinen.  

Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern, und stöbert Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz vor. 

Während ein Hund (aktiv) wildert, haben die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sogar die Möglichkeit diesen zu schießen.

Auch strafrechtliche Konsequenzen können für den Hundeführer eintreten. Jagdwilderei ist eine Straftat und kann unter anderem mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass erneute Vorfälle zur Anzeige gebracht werden. Konkrete Hinweise an den Bürgermeister, auf Personen die ihre Hunde wildern lassen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


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