Nach starken Regenfällen passiert es leider immer wieder, dass Sand oder Splitt aus unbefestigten Hofeinfahrten auf die Straße gespült werden. Dies kann für andere Verkehrsteilnehmer schnell gefährlich werden. Im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, bitten wir Sie daher, Ihre Einfahrt im Blick zu behalten und weggeschwemmtes Material zeitnah zu entfernen.
Die Gemeinde Ebelsbach möchte in diesem Zug auch an die Reinigungspflicht der Anlieger erinnern. Laut der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung sind die Anlieger dafür zuständig, die Gehwege und die Straße vor dem jeweiligen Grundstück (bis zur Mitte) sauber zu halten. Hierzu zählt auch das Entfernen von Schlamm, Kehricht und Unrat.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
