Sehr geehrte Damen Herren,
aufgrund vermehrter Nachfrage zu den neuen Bescheiden können wir, für den Bereich der VG Neustadt/WN, folgende Informationen geben:
Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide erfolgt für alle 5 Mitgliedsgemeinden der VG Neustadt am 28.02.2025 per Post.
Somit tritt die Fälligkeit für die erste Zahlung am 04.04.2025 ein (1 Monat nach Bekanntgabe gem. § 122 AO, § 31 GrStG).
Die weiteren Zahlungen sind zu den gewohnten Terminen am 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig.
Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Grundsteuer ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts weiter veranlassen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab jederzeit gerne zur Verfügung.
https://www.vgem-neustadt.de/aktuelle-artikel/grundsteuer-2025