Nachgenehmigung: Grenzbauten ohne Aufenthaltsräume, Wintergarten und Nutzungsänderung Keller, Gem. Greiselbach, Im Kirchlesranken in Wilburgstetten: Der Bauherr reichte am 26.11.2025 einen Bauantrag zur Nachgenehmigung von Grenzbauten ohne Aufenthaltsräume, Wintergarten und Nutzungsänderung des Kellers Gem. Greiselbach, Im Kirchlesranken in Greiselbach ein. Der Bauherr hat nach eigener Aussage das Anwesen so geerbt und will nun die Anbauten baurechtlich nachgenehmigen lassen.
In wie weit die Anbauten statisch richtig bemessen sind, ist von Seiten der Gemeinde nicht zu beurteilen, dies obliegt der unteren Baubehörde.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Beschluss:
Der Bauherr wird für die Nichtgenehmigung: Grenzbauten ohne Aufenthaltsräume, Wintergarten und Nutzungsänderung Keller, Gem. Greiselbach, Im Kirchlesranken in Greiselbach, gemäß den eingereichten Unterlagen von folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Kirchlesranken“ befreit:
- Dachneigung 48 – 50°: Den vorhandenen Dachneigungen von ca. 5° bis 15° wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird für die bestehenden Anbauten erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.
