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Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Gemünden a.Main ab 26.05.2026
Stadt Gemünden a.Main
26.05.2026, 13:03

Brandverhütung und –bekämpfung

Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Gemünden a.Main

Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit 

§§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden Brandgefahr durch die Stadt Gemünden a.Main ab dem 26.05.2026 bis auf Weiteres ein absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen oder Grillplätzen – im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main ausgesprochen.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekannt gegeben.

Um Verständnis wird gebeten.

Gemünden a.Main, 26.05.2026

STADT GEMÜNDEN A.MAIN

gez.Andreas Wirth

Erster Bürgermeister

 


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