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Vandalismus am Hackenweiher
Markt Schopfloch
17.04.2026, 12:01
Bilder (3)

Die hier abgebildeten Schäden sind eine klare Sachbeschädigung nach § 303 StGB, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Auch das Anbringen von Aufklebern auf Verkehrsschildern fällt unter diese Vorschrift.

 

Das Entfernen der Aufkleber und das Reparieren der beschädigten Bank kosten unnötig Zeit und Ressourcen. Unsere Bauhofmitarbeiter haben weitaus wichtigere Aufgaben zu erledigen, als sich regelmäßig mit Vandalismus am Weiher auseinanderzusetzen.

 

Falls Sie wissen, wer dafür verantwortlich ist, melden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich im Rathaus (anonym ist auch möglich).

 

Es kann nicht sein, dass immer wieder einige wenige Personen unseren öffentlichen Raum schädigen.


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unseres Marktes Schopfloch. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten: Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr