Die hier abgebildeten Schäden sind eine klare Sachbeschädigung nach § 303 StGB, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Auch das Anbringen von Aufklebern auf Verkehrsschildern fällt unter diese Vorschrift.
Das Entfernen der Aufkleber und das Reparieren der beschädigten Bank kosten unnötig Zeit und Ressourcen. Unsere Bauhofmitarbeiter haben weitaus wichtigere Aufgaben zu erledigen, als sich regelmäßig mit Vandalismus am Weiher auseinanderzusetzen.
Falls Sie wissen, wer dafür verantwortlich ist, melden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich im Rathaus (anonym ist auch möglich).
Es kann nicht sein, dass immer wieder einige wenige Personen unseren öffentlichen Raum schädigen.
