Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Im Bauamt der Gemeinde Münsing, Weipertshausener Str. 3, 82541 Münsing, wird die Öffentlichkeit in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 08. Juni 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der Bekanntmachung.
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