Bei der schriftlichen Beantragung der Briefwahl über die Rückseite der Wahlbenachrichtigungen bitten wir Sie zu beachten, dass das Kreuz für die Stichwahl unterhalb der Anschrift gesetzt wird.
Nur so können für eine eventuelle Stichwahl die Briefwahlunterlagen ohne erneuten Antrag übersandt werden.
Fehlt das entsprechende Kreuz, muss die Briefwahl für eine Stichwahl gesondert beantragt werden.
Bei der Online-Beantragung ist das entsprechende Kreuz bereits vorbelegt. Ein erneuter Antrag auf Briefwahl ist somit nicht notwendig.
Ganz einfach zu beantragen ist die Briefwahl über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
