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Landrats-Stichwahl am 22.03.2026
Stadt Rötz
11.03.2026, 13:26

Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen des Wahlamtes zur Landrats-Stichwahl am 22.03.2026

 Am Sonntag, den 22.03.2026 findet die Landrats-Stichwahl im Landkreis Cham statt. Alle Wahlberechtigten, die für Kommunalwahl am 08.03.2026 bereits bei der Stadt Rötz einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und dabei angegeben haben, dass sie auch Briefwahlunterlagen für eine etwaige

Stichwahl erhalten möchten, bekommen diese Unterlagen automatisch in den kommenden Tagen per Post zugesandt. In allen anderen Fällen können Sie gerne beim Wahlamt der Stadt Rötz (Bürgerbüro im Fürstenkasten, Böhmerstraße 18, 92444 Rötz) einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zur Landrats-Stichwahl beantragen und abholen. Bringen Sie hierfür bitte Ihre bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung mit. Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Rötz bis Freitag, 20.03.2026, 15:00 Uhr beantragt und abgeholt werden.

Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Wahltag zu, sollten sich die Betroffenen umgehend an das Wahlamt der Stadt Rötz wenden. In solchen Fällen kann ein neuer Wahlschein bis Samstag, 21.03.2026, 12:00 Uhr beim Wahlamt beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.

Bitte beachten Sie ferner, dass die ausgefüllten Wahlbriefumschläge bis spätestens Sonntag, 22.03.2026, 18:00 Uhr beim Rathaus in Rötz (Briefkasten) eingegangen sein müssen.

Für die Landrats-Stichwahl gilt dieselbe Stimmbezirkseinteilung wie bei der Hauptwahl am 08.03.2026. Die Stadt Rötz ist dabei in fünf Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahllokale befinden sich erneut im Rathaus Rötz, Schulzentrum in Rötz (Eingangsbereich Sporthalle),

im Dorfgemeinschaftshaus in Bernried, im Feuerwehrgerätehaus Pillmersried und im Pfarrheim in Heinrichskirchen. Die Wahlzeit am Sonntag, 22.03.2026 beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Stimmberechtigte Personen können, sofern sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Diese Angaben können aus der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bitte halten Sie daher die Wahlbenachrichtigung und ggf. einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal bereit.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt unter Tel.: 09976/9411-14/-15.

 


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