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Stadtratssitzung vom 18.04.2024: Antrag der FW-PWG Fraktion; Gestaltung Grundstück "altes Schulhaus" in Willenhofen
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
19.04.2024, 14:40
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Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Maßnahme „altes Schulhaus in Willenhofen“ wird als Dorferneuerungsmaßnahme durch die Teilnehmergemeinschaft Willenhofen II realisiert und aus Mittel der Ländlichen Entwicklung Oberpfalz (ALE) gefördert. Die bisherige Planung entspricht im Wesentlichen den Inhalten des Antrages. Sowohl Großbaum als auch Obstbäume und die insektenfreundliche Wiese sind enthalten. Die Planung wurde gerade in diesem Bereich umgesetzt.

 

Die bisherig geplanten Maßnahmen sind im Rahmen des noch zur Verfügung stehenden Förderbudgets vollumfänglich förderfähig.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Parsberg und der Teilnehmergemeinschaft geschlossen. Hierin sind Abbruch des alten Schulhauses und die Gestaltung des Umfeldes enthalten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Mindestmaß an Gestaltung und Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Änderungen an der bestehenden Planung sind mit der Teilnehmergemeinschaft und dem ALE abzustimmen. Grundsätzlich kann der Freiflächengestaltungsplan unter bestimmten Voraussetzungen abgeändert werden.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, nach Abrechnung des Gebäudeabbruchs über die Änderung der Freifläche bezüglich Baukosten und Unterhaltskosten nochmals der TG und dem ALE zu verhandeln.

 

Auf Rückfrage wird mitgeteilt, dass Gedanken bei der Feuerwehr vorhanden sind, eine Lagermöglichkeit auf dem Grundstück zu schaffen.

 

Die geforderte Aufstellung von Pflegemaßnahmen wird von Seiten der Verwaltung als sehr zeitintensiv gesehen. Die Leistungen des Bauhofes der Stadt werden ohnehin schon nach 26 verschiedenen Kostengruppen und Aufgabengebiete geteilt. So wird z. B. der Einsatz in den Liegenschaften, im Winterdienst, bei den Grünanalgen, im Straßenunterhalt und für den Kläranlagenbereich aufgeteilt. Diese Aufteilung ist für die internen Verrechnungen unabdingbar, da verschiedene Kosten bei den kostenrechnenden Einrichtungen verbucht werden müssen.

Eine weitere Aufteilung nach Ortschaften, Gemarkungen und Gemeindegebieten wird von der Verwaltung als nicht zielführend betrachtet, da sich auch über mehrere Jahre hinweg Verschiebungen und Schwerpunkte ergeben.

 

 

Beschluss:

  1. Die Planung für die Gestaltung des Grundstückes „altes Schulhaus Willenhofen“ ist nach Abrechnung der Abbruchleistungen mit der Teilnehmergemeinschaft und dem ALE im Hinblick auf Baukosten und Unterhaltskosten nochmals zu überprüfen.

 

  1. Die geforderte Aufteilung der Bauhofleistungen nach Ortsteilen wird im Hinblick auf den enormen Verwaltungsaufwand und der Verschiebung der Schwerpunkte als nicht zielführend betrachtet.

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