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Verbot von Lagerfeuern und Baumschnittfeuern im Stadtgebiet Witzenhausen
Stadt Witzenhausen
25.06.2026, 11:19

bis auf Widerruf

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Aufgrund der aktuellen extremen Hitzewetterlage, der anhaltenden Trockenheit sowie des vom Deutschen Wetterdienst ausgerufenen Graslandfeuerindex der Stufe 4 spricht das Ordnungsamt der Stadt Witzenhausen ab sofort ein Verbot zum Abbrennen von Lagerfeuern und Baumschnittfeuern im gesamten Stadtgebiet Witzenhausen aus.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Brandschutz und der Sicherheit von Menschen, Tieren, Natur und Eigentum. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung.

Eine Neubewertung der Lage erfolgt am Montag, 29. Juni 2026.



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