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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 08.09.2026
Bericht aus dem Gemeinderat
14.09.2026, 13:03

Bauantrag: Errichtung von 4 Garagen, Gehrenstraße

Der Bauherr plant die Errichtung von 4 Garagen in der Gehrenstraße. Das Bauvorhaben befindet sich östlich der Felsenkellersiedlung in Mönchsroth und ist im Flächennutzungsplan als Außenbereich / landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und muss daher nach § 35 BauGB beurteilt werden. Eine Privilegierung besteht nach Wissen der Verwaltung nicht, dies muss aber von der unteren Baubehörde abgeklärt werden.

Mit dem geplanten Bauvorhaben wäre die zulässige Grenzbebauung und auch die mittlere Wandhöhe an der Grenze überschritten. Die Zufahrt zu den geplanten Garagen soll über die gesamte Breite von 15,0 m über die gemeindliche Grünfläche erfolgen. Auch soll die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) benötigte Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge auf Gemeindegrund liegen.

Der Gemeinderat hat den Bauantrag den genannten Gründen nach abgelehnt.

Bauvoranfrage: Errichtung eines Carport, Am Schmidfeld 4

Der Bauherr plant die Erstellung eines Carports in Am Schmidfeld 4 und hat einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. In der Sitzung am 28.04.2026 wurde der Antrag auf Vorbescheid bereits beraten und folgende Punkte von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit: Dachneigung, Dacheindeckung und Wandlänge der Grenzbebauung von 12,0 m. Das Landratsamt Ansbach weist die Gemeinde auf weitere benötigte Befreiungen vom Bebauungsplan hin.

·       Grenzgaragen sind auf eine Gesamtnutzfläche von 50 m² zu beschränken. Die Gesamtnutzfläche der bestehenden Garage und des geplanten Carports würden 109 m² betragen.

·       Die maximale Wandlänge bzw. Höhe darf 8 m bzw. 3 m nicht überschreiten. Die Wandhöhe des Carports wäre zwischen 3,5 und 4,0 m.

·       Vor Garagen muss die 5 m Zufahrt eingehalten werden. Eine Zufahrt vor dem geplanten Carport würde es nicht geben.

·       Laut Bebauungsplan sind Garagen auch außerhalb der bebaubaren Fläche zulässig, daher ist hier keine Befreiung nötig.

·       Durch die Befreiung zur Dachneigung ist eine gleiche Dachneigung mit der angrenzenden Garage nicht mehr möglich.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass die vorgelegten Pläne als Entscheidungsgrundlage nicht ausreichen. Die Entscheidung soll deshalb vertagt werden, so dass der Bauherr die vorgelegten Unterlagen entsprechend anpassen kann.

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Pergola, Am Lettenfeld 18

Die Bauherren planen in Am Lettenfeld 18 die Errichtung einer Pergola in Flachdachausführung mit Lamellen zum Öffnen und Schließen des Daches. Die Pergola soll in Aluminiumbauweise in der Farbe Weiß errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schmidfeld“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Folgende Befreiungen wären erforderlich:

·       Alle Dächer sind mit einer Dachneigung von 38 – 48° auszuführen. Geplant ist ein Flachdach aus Aluminiumlamellen.

·       Die Dacheindeckung ist in naturroter Schuppendeckung auszuführen. Geplant ist eine Eindeckung mit weißen Lamellen zum Öffnen und Schließen.

Die Bauherren begründen ihr Vorhaben damit, dass es sich hier um einen Bausatz handelt der aufgrund der Lamellen zum Öffnen und Schließen nur als Flachdach möglich ist.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Isoliere Befreiung: Errichtung eines Carport, Am Lettenfeld 31

Die Bauherren planen in Am Lettenfeld 31 die Errichtung eines Carports. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schmidfeld“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Folgende Befreiungen wären erforderlich:

·       Alle Dächer sind mit einer Dachneigung von 38 – 48° auszuführen. Geplant ist ein Flachdach.

·       Die Dacheindeckung ist in naturroter Schuppendeckung auszuführen. Geplant ist eine Eindeckung mit Schwarzer Folie.

Die Bauherren begründen ihr Vorhaben damit, dass der geplante Carport ein Fertigbausatz ist. Umliegend sind schon mehrere Gebäude mit Flachdach ausgeführt worden.

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

34. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken – Teilkapitel Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 29.07.2026 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 34. Änderung des Regionalplans beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.

Die Gemeinde Mönchsroth wird gebeten, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes bis Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Einwände gegen die Planungen bestehen.

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Alleestraße

Die Alleestraße ist eine Gemeindestraße. Die Zuständigkeit für die Anordnung einer verkehrsrechtlichen Beschränkung liegt bei der Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde. Das Landratsamt Ansbach ist als untere Straßenverkehrsbehörde die fachliche Aufsicht, welche die Entscheidung der Gemeinde ggf. fachlich überprüfen kann.

Für die Begrenzung der Alleestraße liegt ein Antrag aus der Bürgerschaft vor, welcher verschiedene Begründungen enthält: präventive Sicherheitsmaßnahme, Lage am Naherholungsgebiet Sägweiher, Alter der Anwohner, verkehrsberuhigende Maßnahme und umweltschützende Maßnahme.

Die Beschränkung der Alleestraße wurde in der letzten Verkehrsschau gemeinsam mit der Polizei thematisiert und abgelehnt, da keine Einrichtungen vorhanden sind, welche dies begründen.

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich: „Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ Die Einführung bedarf also eines Ausnahmetatbestandes, hier ggf. die Einrichtung einer Tempo-30-Zone.

In der Sitzung am 09.06.2026 wurde hierüber bereits beraten. Die Beschlussfassung wurde einstimmig vertagt. Zur weiteren Beratung soll zunächst eine Anwohnerbefragung durchgeführt werden. Es wurden die Anwohner der Alleestraße 1 bis 11 sowie die Blumenstraße 1 befragt. Es gingen 12 Rückmeldungen ein, wovon sich 11 Rückmeldungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aussprechen und 1 Rückmeldung dagegen.

Der Gemeinderat ist dem Votum der Anwohner gefolgt und spricht ebenfalls für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone aus. Es wird im nächsten Schritt die schriftliche Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Umstellung der analogen Sirenen im Rahmen der digitalen Alarmierung

Die Alarmierung von Einsatzkräften und der Bevölkerung wird von analog auf digital umgestellt. Hierzu müssen sowohl die Empfängergeräte der Einsatzkräfte als auch die Sirenen umgestellt werden. Im gesamten Landkreis sind aktuell 83 von 326 Sirenen umgestellt. Die Umstellung muss bis spätestens 31.12.2027 erfolgt sein.

Die Umstellung der Meldeempfänger ist bereits abgeschlossen. Die Geräte wurden beschafft und eingerichtet. Es fehlt nun noch die Umstellung der Sirenen, welche ebenfalls verpflichtend notwendig ist, da sonst keine rechtskonforme Alarmierung mehr erfolgen kann.

Es wurden bei den drei Sirenen Messungen zu Schall und Empfang durchgeführt, um zu ermitteln, welche Empfängergeräte bei den Sirenen benötigt werden.

Für die Umstellung erhält die Gemeinde Fördermittel. Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, jedoch maximal 80 % der tatsächlichen Kosten. Der Festbetrag je Sirene beträgt 2.181 €

Die Kosten für die Sirene in Mönchsroth betragen 3.367,71 €. Hier erhält die Gemeinde die vollen Fördermittel in Höhe von 2.181,00 €. Die Kosten für die Sirenen in Diederstetten und Hasselbach betragen jeweils 2.690,60 €. Hier greift die 80%-Deckelung bei den Fördermitteln, die jeweils 2.152,48 € betragen. Insgesamt kostet die Umstellung der drei Sirenen 8.748,91 €. Nach Abzug der Fördermittel verbleibt ein Eigenanteil von 2.262,95 €.

Die Kosten für den Standort in Mönchsroth sind höher, da die Schallpegelmessung die Erforderlichkeit einer Außenantenne ergeben hat.

Der Gemeinderat hat der Umstellung zugestimmt.

Bestellung des Seniorenbeauftragten

Nach Art. 1 Satz 1 Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) sind die Gemeinden angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht, vielmehr entscheiden die Gemeinden eigenverantwortlich im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts, ob und in welchem Umfang sie eine Seniorenvertretung (Seniorenbeirat, Seniorenbeauftragte/r) einrichten.

Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren (im Jahr 2042 wird in Bay­ern jede/r vierte Einwohner/in dieser Altersgruppe angehören), gewinnt jedoch nicht nur der Ausbau al­tersgerechter Versorgungsstrukturen für ältere Menschen, sondern auch deren politische Teil­habe und institutionalisierte Einbeziehung in die Politik an Bedeutung. Eine kommunale Seniorenvertre­tung soll Politik und Verwaltung beraten.

Die Gemeinde Mönchsroth hat aufgerufen die Stelle eines/r Seniorenbeauftragte/n einzurichten. Auf den Aufruf hat sich Herr Fritz Franke gemeldet und möchte diese Position wahrnehmen. Es soll eine offizielle Bestellung erfolgen. Weitere Rückmeldungen sind nicht eingegangen.

Der Gemeinderat hat Herrn Fritz Franke zum Seniorenbeauftragten der Gemeinde Mönchsroth bestellt.

Erneuerung von Straßenlaternen auf Grund der Wartung der N-Ergie 2026

Die N-Ergie führt in regelmäßigen Abständen Wartungen der Straßenlaternen im gesamten Gemeindegebiet durch. Bei der diesjährigen Wartung sind zwei Masten bemängelt worden, deren Zustand so schlecht ist, dass diese ausgetauscht werden müssen. Der Austausch muss nicht auf einmal erfolgen, sondern kann auch in zwei Abschnitte geteilt werden. Die Schäden werden so bewertet, dass eine Instabilität der Masten zur Folge angesehen wird.

Brennstelle 77, Limesstraße 7, Betonmast mit 8m, Baujahr 1974

Brennstelle 159, Limesstraße Ecke Klosterstraße, Betonmast mit 8m, Baujahr 1974

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 6.993,63 € brutto, wenn beide Leuchten auf einmal getauscht werden. Sollte die Maßnahme auf zwei Jahre aufgeteilt werden, kostet eine Laterne je 3.850,72 € brutto, da Baustelleneinrichtung in Höhe von je 594,80 € doppelt verrechnet werden.

Der Gemeinderat hat entschieden, dass beide Laternen im Jahr 2027 ausgetauscht werden.

Erstellung eines Baumkatasters

Ein Baumkataster erstellt einen Überblick über alle Bäume auf gemeindlichen Flächen. Es wird der aktuelle Zustand bewertet sowie eine Prognose für die Zukunft für jeden einzelnen Baum erstellt. Aus dieser Zustandserfassung und den Prognosen wird anschließend ein Gesamtkonzept erstellt. Hieraus gehen wiederum Fäll- und Pflanzlisten hervor. Ein solches Konzept verhindert nicht notwendige Abholzung bzw. Fällung und unterstützt eine gute Bewirtschaftung der Bäume auch in Bezug auf künftige Themen wie Beschattung.

Die Kosten für ein solches Konzept betragen für die Erfassung der Bäume 9,47 € je Baum. Nach Schätzung gibt es ca. 300 zu bewertende Bäume.

Die Daten werden in ein digitales Kataster eingepflegt und können dort auch künftig verwaltet werden. Hierfür entstehen jährliche Lizenzkosten in Höhe von 601,20 € sowie eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 211,00 € einmalig. Eine weitere Zustandserfassung kostet 821,70 €.

Der Gemeinderat hat sich aus finanziellen Gründen gegen das Baumkataster in dieser Form ausgesprochen. Es sollen alternative Formen über das vorhandene Geoinformationsportal sowie in manueller Form über Excel geprüft werden.

Informationen

·       Das Projekt „Vertiefte Interkommunale Zusammenarbeit“ im Rahmen der ILE-Region Hesselberg Limes wurde vorgestellt.

·       Der Stausee wird im September wieder abgelassen, um Anfang Oktober den Bewuchs nochmal zu entfernen. Direkt im Anschluss soll wieder eingestaut und schnellstmöglich mit Fischen besetzt werden.

·       Der Parkplatz in der Sägweiherstraße wird provisorisch nutzbar gemacht. Die Arbeiten beginnen im September. Zunächst wird ein erforderlicher Zaun errichtet. Im Anschluss wird die Hälfte der Fläche mit Mineralbeton aufgefüllt. Die Einfahrt wird durch Abbruch einer Hofsäule verbreitert. Vor Beginn der Arbeiten wird über den genauen Termin informiert.

·       Die Gemeinde wird über Änderungen auf der Buslinie 877 angehört. Auf einen Widerspruch hin, konnten einige Fahrten aufrechterhalten werden. Sobald der neue Fahrplan in Kraft tritt, wird dieser auch durch die Gemeinde veröffentlicht.