- Errichtung einer Außentreppe an bestehende Garage, Hesselbergstraße in 91634 Wilburgstetten
Die Bauherren planen in der Hesselbergstraße in Wilburgstetten die Errichtung einer Außentreppe an der bestehenden Garage.
Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Krummäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Baugenehmigung soll nach Art. 64 BayBO durchgeführt werden.
Die Zustimmungen der Nachbarn sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.
- Sanierung, Umbau und Umnutzung des bestehenden Wohngebäudes mit Anbau zu Mehrfamilienhaus, Limburger Straße in Wilburgstetten
Der Bauherr plant in der Limburger Straße in 91634 Wilburgstetten die Sanierung, Umbau und Umnutzung des bestehenden Wohngebäudes mit Anbau zu Mehrfamilienhaus.
Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Eine Bebauung ist zulässig, wenn nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das Mehrfamilienhaus ist mit 10 Wohneinheiten auf 2 Vollgeschosse und ein weiteres Vollgeschoss im Dachgeschoss geplant. Die benötigten Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.
Die Zusicherung einer Grunddienstbarkeit für den benötigten Spielplatz, welcher nicht auf dem Grundstück errichtet werden kann, liegt vor.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser sowie die Zufahrt ist gesichert.
Die Zustimmung der Nachbarn ist vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.